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Kindergarten

Ab dem 1. Geburtstag Ihres Kindes haben Sie das Recht auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita)*. Es gibt verschiedene Formen der Betreuung.

  • Kinderkrippe (1 – 3 Jahre)
  • Kindergarten (1 – 6 Jahre oder 3 – 6 Jahre)
    • Regelkindergarten
    • Konfessionelle Kindergärten
    • Mehrsprachige Kindergärten
  • Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater) in kleinen Gruppen (0 - 3 Jahre)

Kindertagesstätten werden von staatlichen Einrichtungen, Vereinen, Kirchen oder privaten Institutionen angeboten. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der frühkindlichen Bildung. Die Kinder werden betreut und erlernen wichtige Fähigkeiten für das weitere Leben. Und sie bauen Kontakte zu Gleichaltrigen auf. Die Kinder werden von pädagogischen Fachkräften betreut. Diese arbeiten mit einem pädagogischen Konzept. 

*Sie können das Kind auch schon vor dem ersten Geburtstag betreuen lassen. Das Recht auf einen Kita-Platz gilt aber in der Regel erst ab dem 1. Lebensjahr.

Ja. Alle Eltern haben das Recht, Ihr Kind ab dem 1. Geburtstag in einer Kita betreuen zu lassen. In der Regel umfasst die Betreuung 5 – 7 Stunden pro Tag. In Ausnahmefällen, wenn Sie z.B. länger arbeiten, kann eine Betreuung auch länger erfolgen.

Beim Jugendamt erhalten Sie Infos zu: Recht auf einen Kita-Platz, Kitas in Ihrer Nähe und Anmeldung.

*In Sachsen-Anhalt gilt das Betreuungsrecht schon ab Geburt.

** In einigen Bundesländern und Kommunen muss für die Anmeldung ein Kita-Gutschein beim Jugendamt beantragt werden.

Das Konzept „Kita-Gutschein“ gibt es nur in wenigen Städten. Zum Beispiel in Berlin, Hamburg, Mannheim oder Erfurt. Dort muss ein Kita-Gutschein beantragt werden, um einen Platz in einer Kita zu erhalten.

Der Kita-Gutschein funktioniert so:

Sie beantragen den Kita-Gutschein bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Dort wird festgelegt, wie viel Stunden Betreuung Ihr Kind benötigt. Meistens zwischen 5 – 7 Stunden. Mit dem Gutschein können Sie dann in einer Kita einen Platz beantragen. Allerdings nur, wenn es einen freien Platz gibt. Sie müssen daher oft mehrere Kitas fragen.

Voraussetzungen für den Kita-Gutschein

  • Sie sind erziehungsberechtigt
  • Zustimmung beider Eltern
  • Wohnsitz in einer Stadt mit Kita-Gutschein-System
  • Stellen Sie den Antrag rechtzeitig (frühestens 9 Monate, spätestens 2 Monate bevor Ihr Kind in die Kita gehen soll)
  • Ihr Kind ist mindestens 8 Wochen alt

Dokumente für den Antrag eines Kita-Gutscheins

  • Antrags-Formular (Online oder beim Jugendamt)
  • Unterschrift beider Eltern, oder Vollmacht
  • Ausweiskopie (Personalauseis oder Reisepass)
  • Nachweis über Wohnsitz (Personalausweis oder Meldebescheinigung)
  • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie) 

Viele Eltern suchen eine Kita für ihr Kind. Darum kann die Kita-Suche manchmal schwierig sein. Sie haben zwar ein Recht auf einen Kita-Platz in Ihrer Nähe. Doch Sie können sich die Kita nicht immer frei aussuchen. Sie können Ihr Kind nur anmelden, wenn es einen freien Platz gibt. Manchmal gibt es lange Wartelisten. Darum ist es wichtig, früh mit der Suche anzufangen. Bei der Suche können Sie Hilfe beim zuständigen Jugendamt erhalten. Hier finden Sie Ihr zuständiges Jugendamt:

https://www.jugendaemter.com/jugendaemter-in-deutschland/

Ablauf allgemein: Gehen Sie zum zuständigen Jugendamt. Dort bekommen Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung und eine Liste mit Kitas in Ihrer Nähe. Fragen Sie bei den Kitas, wann Sie die Kita besuchen können. Wenn Ihnen eine Kita gefällt, fragen Sie, ob es freie Plätze gibt. Entweder können sie Ihr Kind sofort anmelden (Betreuungsvertrag). Meistens müssen Sie aber warten. Lassen Sie sich dann auf die Warteliste setzen. Fragen Sie die Kitas nach dem weiteren Ablauf.

Der Start im Kindergarten ist meistens im August oder September. Die Platzvergabe findet meistens schon am Anfang des Jahres zwischen Februar und April statt.

Berlin:

In Berlin gibt es den Kita-Gutschein. Den muss man für die Kita-Suche beim zuständigen Jugendamt beantragen (vor Ort oder online ausfüllen, ausdrucken und per Post schicken). Damit können Sie einen Platz suchen. Fragen Sie dann bei Kitas in Ihrer Nähe, ob es freie Plätze gibt. Oder schreiben Sie sich auf die Warteliste. Schauen Sie sich mehrere Kitas an. Bewerben Sie sich bei mehreren Kitas in Ihrer Nähe. Haben Sie einen Platz bekommen, sagen Sie auch den anderen Kitas Bescheid.

Beispiel: Ihr Kind ist 3 Monate alt. Wenn es ein Jahr alt wird, soll es in die Kita gehen. Sie können bereits jetzt den Kita-Gutschein beantragen. Dann gehen Sie zu den Kitas in Ihrer Nähe und nehmen Kontakt auf. Schreiben Sie sich auf die Warteliste mit einem Startdatum in 9 Monaten. Sie werden informiert, ob Ihr Kind einen Platz bekommen hat.

Sachsen-Anhalt:

In Sachsen-Anhalt gilt das Recht auf Betreuung schon ab Geburt. Die Suche nach einem Kita-Platz läuft in einigen Städten (z.B. Magdeburg und Halle) online ab. Sie müssen sich in dem Eltern-Portal registrieren. Dort geben Sie dann drei Wunsch-Kitas an. Am besten schauen Sie sich die Kitas vorher an. Wenn es dann einen freien Platz gibt, bekommen Sie eine Nachricht. In anderen Gemeinden müssen Sie den Kita-Platz mit einem Formular beantragen. Lassen Sie sich bei der zuständigen Behörde (Jugendamt) beraten.

Die Kosten der Kita unterscheiden sich je nach Bundesland, Kommune und Kita. Auch das Einkommen der Eltern kann eine Rolle spielen. In einigen Bundesländern müssen die Eltern gar nichts mehr für die Kita bezahlen, außer das Mittagessen und Ausflüge.

Berlin:

In Berlin sind die Kitas für alle Kinder kostenlos. Für das Mittagessen müssen die Eltern nur 23 € im Monat zahlen. Für Ausflüge können Extrakosten anfallen. Mit einem Berlinpass sind auch Mittagessen und Ausflüge kostenlos. Einen Berlinpass BuT (Bildung und Teilhabe) erhalten Eltern, wenn sie folgende Unterstützung bekommen:  Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Sachsen-Anhalt:

In Sachen-Anhalt werden die Kosten für die Kita in der Gemeinde festgelegt. Sie sind teils sehr unterschiedlich. Wenn Sie mehrere Kinder haben, gelten folgende Bestimmungen: Ist ein Kind im Kindergarten und ein Kind im Hort? Dann zahlen Sie nur den Hort. Sind zwei Ihrer Kinder im Kindergarten? Dann zahlen Sie nur für das ältere Kind die Kosten. Sie können von den Kosten befreit werden, wenn sie folgende Unterstützung bekommen:  Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenden Sie sich hierzu an das Jugendamt bzw. die Elternbeitragsstelle.

Alle Kinder haben spätestens ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf einen Kita-Platz. Der Staat bzw. die Kommunen müssen Ihnen einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Haben Sie sich rechtzeitig für Kita-Plätze beworben, aber haben keinen Platz bekommen? Dann legen Sie Widerspruch ein.

Sie brauchen die Absage des Jugendamtes, dass es keinen Kita-Platz für Ihr Kind gibt. Dann müssen Sie Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht in dem Brief des Jugendamtes.

Wird der Widerspruch abgelehnt, können Sie vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Lassen Sie sich hierzu vorher beraten.

Es gibt auch Alternativen zur Kita. Zum Beispiel Tagesmütter/Tagesväter. Sie haben allerdings nicht die gleiche Ausbildung wie Erzieher in der Kita.

Die erste Zeit in der Kita kann für Ihr Kind schwierig sein. Alles ist neu und dort sind viele fremde Menschen. Nehmen Sie sich viel Zeit. Eine Eingewöhnung dauert 2 – 4 Wochen.

In den ersten Tagen kommen Sie mit dem Kind in die Kita. Sie bleiben mit Ihrem Kind ein paar Stunden dort. Ihr Kind kann alles angucken. Ihr Kind gewöhnt sich an die Umgebung. Dann gehen Sie mit Ihrem Kind wieder nach Hause.

Sie kommen regelmäßig in die Kita. Wenn Ihr Kind sich wohl fühlt, lassen sie es auch mal ein paar Minuten allein. Verabschieden Sie sich. Und warten Sie in einem anderen Raum. Ihr Kind kann dann spielen. Das Kind lernt zu vertrauen.

Wenn das Kind weint, trösten Sie es. Das ist normal. Jedes Kind ist verschieden. Manche gewöhnen sich schnell ein, andere brauchen länger.

Nach ein paar Tagen wird es meistens besser. Sie können nun auch für ein paar Stunden weg gehen.

Bleiben Sie immer erreichbar mit dem Handy.

Ein vertrautes Kuscheltier kann Ihrem Kind helfen.

Sprechen Sie mit den Erzieherinnen und Erziehern. Sie helfen Ihnen.

Wenn die Eingewöhnung nicht klappt probieren Sie es, wenn möglich, mit dem anderen Elternteil.

Die Kinder gehen in die Kita, bis sie 6 Jahre alt sind. Dann kommen sie in die Schule. Der Übergang kann für Kinder schwierig sein. Die Schule ist eine neue Umgebung. Und es gibt viele neue Regeln.

Die Kita bereitet die Kinder auf die Schule vor. Die älteren Kinder lernen neue Dinge. Zum Beispiel singen sie und lernen neue Wörter. Oder sie basteln und sind kreativ. Sie lernen ruhig zu sitzen.

Ist das Kind bereit für die Schule? Diese Frage haben viele Eltern. Sprechen Sie mit den Erzieherinnen und Erziehern. Sie geben eine Einschätzung zu Ihrem Kind. Das Kind sollte bestimmte Fähigkeiten haben. Diese sind für die Schule wichtig.

Darum gibt es auch eine ärztliche Untersuchung. Die Untersuchung heißt Einschulungsuntersuchung und ist Pflicht. Es wird untersucht, ob das Kind gut sehen, hören, sprechen und sich gut bewegen kann. Fragen Sie in der Kita, welcher Arzt in Ihrer Nähe die Untersuchung macht. Bringen Sie das gelbe Vorsorgeheft und den Impfausweis Ihres Kindes mit.

Ist Ihr Kind gesund und gut entwickelt, kann es in die Schule gehen. Braucht Ihr Kind noch Zeit, kann es noch ein Jahr in die Kita gehen. Manche Kinder haben extra Förderbedarf. Nehmen Sie es nicht als Kritik auf. Jedes Kind entwickelt sich unterschiedlich schnell. Unterstützen Sie Ihr Kind in dem Bereich besonders.

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