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Übergang zur weiterführenden Schule

Das Bildungssystem in Deutschland hat in jedem Bundeland kleine Unterschiede. Die grundlegende Struktur ist aber überall gleich. Das Bildungssystem besteht aus fünf Bereichen:

1. Elementarbereich (0-5 Jahre)

2. Primarbereich (Klasse 1 - 4)

3. Sekundarbereich I (Klasse 5 – 9/10)

4. Sekundarbereich II (Klasse 11 – 13)

5. Tertiärbereich

 

1. Zum Elementarbereich gehören die Betreuungsangebote für Kindern im Alter von 0 – 5 Jahren (frühkindliche Bildung). Dazu zählen Kinderkrippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Vorschulklassen. Ein Besuch dieser Angebote ist keine Pflicht, wird aber meistens empfohlen. Kinder lernen hier wichtige Fähigkeiten.

 

2. Der Primarbereich (Grundschule) beginnt für alle Kinder mit der Schulpflicht, also im Alter von 6 Jahren. Die Grundschule geht von der 1. bis zur 4. Klasse. In Berlin und Brandenburg bis zur 6. Klasse. Nach der Grundschule gehen die Kinder auf eine weiterführende Schule. Die Grundschule gibt es in allen Bundesländern.

 

3. Der Sekundarbereich I schließt an die Grundschule an und geht von der 5. bis zur 9. oder 10. Klasse. Es kommen verschiedene Schulformen in Frage (Bezeichnungen in einigen Bundesländern unterschiedlich):

  • Schulen mit nur einem Bildungsgang (Hauptschule, Realschule oder Gymnasium). Dort wird auf einen bestimmten Schulabschluss hingearbeitet
  • Schulen mit zwei Bildungsgängen (verbindet Hauptschule und Realschule)
  • Schulen mit allen drei Bildungsgängen (verbindet Hauptschule, Realschule und Gymnasium). Dort können Schüler*innen zwischen den verschiedenen Schulabschlüssen wählen.

Im Sekundarbereich I können folgende Schulabschlüsse erworben werden (Bezeichnungen in einigen Bundesländern unterschiedlich):

  • Hauptschulabschluss (nach der 9. Klasse)
  • Mittlerer Schulabschluss (nach der 10. Klasse)

 

4. Der Sekundarbereich II beginnt nach der 10. Klasse (Voraussetzung ist der Mittlere Schulabschluss oder Hauptschulabschluss). Der Sekundarbereich II umfasst Schulen zur beruflichen Ausbildung sowie Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe. Nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung kann ein Beruf ausgeübt werden. Folgende Schulen gehören zum Sekundarbereich II:

  • Gymnasium (bis Klasse 12/13)
  • Schulen mit drei Bildungsgängen (also mit gymnasialer Oberstufe bis Klasse 12/13)
  • Berufsoberschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsfachschulen
  • Berufsschulen und Ausbildungsbetriebe (duales System der Berufsausbildung)

Im Sekundarbereich II können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Abitur (auch Allgemeine Hochschulreife genannt; nach Klasse 12 oder 13)
  • Berufsqualifizierender Abschluss
  • Fachhochschulreife
  • Fachgebundene Hochschulreife

 

5. Zum Tertiärbereich gehören alle Universitäten, Fachhochschulen und weitere Hochschulformen. Dort kann mit einem Studium ein akademischer Abschluss erlangt werden. Mit einem akademischen Abschluss kann ein Beruf ausgeübt werden. Zum Tertiärbereich gehören zudem Zentren der (Weiter-)Bildung für Personen, die bereits einen Berufsabschluss haben.

  • Institutionen des Tertiärbereichs:
  • Universitäten
  • Technische Universitäten/ Technische Hochschulen
  • Pädagogische Hochschulen
  • Kunsthochschulen
  • Musikhochschulen
  • Fachhochschulen
  • Verwaltungsfachhochschule
  • Berufsakademien

Die verschiedenen Schulformen haben je nach Bundesland manchmal eigene Bezeichnungen. Auch die Schulabschlüsse werden unterschiedlich genannt. Sie werden aber in ganz Deutschland anerkannt.

Berlin: Hier gibt es die Schulformen

  • Gymnasium (Klasse 7 – 12/13), Abschluss: Abitur
  • Integrierte Sekundarschule (Klasse 7 – 9/10; verbindet Haupt- und Realschulen und Gymnasium) Abschluss: Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss oder Abitur
  • Gemeinschaftsschulen (Klasse 1 – 9/10 oder bis 12/13; verbindet alle drei Bildungsgänge). Abschluss: Berufsbildungsreife, erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss oder Abitur
  • Förderschulen

 

Sachsen-Anhalt: Hier gibt es die Schulformen

  • Gymnasium (Klasse 5 – 12/13), Abschluss: Abitur
  • Sekundarschule (Klasse 5 – 9/10; verbindet Haupt- und Realschulen) Abschluss: Hauptabschluss nach Klasse 9; Realschulabschluss nach Klasse 10)
  • Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen (Klasse 5 – 9/10 der bis 12/13; verbindet alle drei Bildungsgänge). Abschluss: Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur
  • Förderschulen

 

Nordrhein-Westfalen: Hier gibt es die Schulformen

  • Gymnasium (Klasse 5 – 12/13), Abschluss: Abitur
  • Realschule (Klasse 5 – 10), Abschluss: Hauptschulabschluss nach Klasse 9; Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10
  • Hauptschule (Klasse 5- 9/10), Abschluss: Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10 möglich
  • Sekundarschule (Klasse 5 – 10; verbindet Haupt- und Realschule), Abschluss: Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10
  • Gesamtschule (Klasse 5 – 9/10 oder bis 12/13; verbindet alle drei Bildungsgänge) Abschluss: Hauptschulabschluss nach Klasse 9, Mittlerer Schulabschluss nach Klasse 10, Abitur nach Klasse 13
  • Förderschulen

Nach der Grundschule geht Ihr Kind auf eine weiterführende Schule. Die Lehrer*innen stellen eine Empfehlung aus. Die Empfehlung richtet sich nach den Noten Ihres Kindes. Sie müssen sich nicht immer an die Empfehlung halten. Der Schulwechsel ist ein großer Schritt für Sie und Ihr Kind. Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung. Sprechen Sie mit den Lehrer*innen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind. Was möchte Ihr Kind?

Informiren Sie sich, welche Angebote es auf den Schulen gibt, welche Leistungen von den Kindern erwartet werden und welche Fördermöglchkeiten es gibt. Die Schulformen unterscheiden sich z.B. auch darin, welche Sprachen gelernt werden können oder wie viele Unterrichtsstunden das Kind hat. Auch das Betreuungsangebot nach der Schule ist je nach Schulform unterschiedlich.

Haben Sie sich für eine Schulform entschieden? Dann besuchen Sie die Schulen dieser Form in Ihrer Umgebung. Schulen haben unterschiedliche Schwerpunkte (zum Beispiel Musikalischer, sprachlicher oder sportlicher Schwerpunkt). Viele Schulen haben eine Internetseite. Die Internetseiten geben Ihnen einen Eindruck von der Schule. Sie können die Schulen am Tag der offenen Tür besuchen. Die Schulen stellen sich an diesem Tag vor. Sie können auch mit den Lehrer*innen und der Schulleitung sprechen. Nehmen Sie Ihr Kind mit in die Schule. Es ist wichtig, dass Ihr Kind auch einen Eindruck von der neuen Schule bekommt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Hat Ihrem Kind die Schule gefallen? Fühlte sich Ihr Kind wohl?

Mögliche Fragen für die Wahl der Schule sind:

  • Welches pädagogische Konzept hat die Schule? Gibt es individuelle Förderung?
  • Welche Unterrichtsfächer werden angeboten? Gibt es Schwerpunkte (Musik, Sport, Sprache etc.)?
  • Welche Schulabschlüsse gibt es an der Schule?
  • Gibt es Ganztags- und Betreuungsangebote?
  • Wie weit ist die Schule von meinem Wohnort entfernt?
  • Kann mein Kind mit dem Fahrrad fahren oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln?
  • Gehen Freunde bzw. Freundinnen auf diese Schule?

In Deutschland gibt es verschiedene Schulabschlüsse. Je nachdem welche Schule Ihr Kind besucht, kann es einen bestimmten Schulabschluss erreichen. Mit den verschiedenen Abschlüssen hat man später verschiedene Möglichkeiten. In manchen Bundesländern haben die Abschlüsse andere Bezeichnungen. Sie werden aber überall anerkannt. Schulabschlüsse können auch später nachgeholt werden. Das ist dann der zweite Bildungsweg.

Hauptschulabschluss:

Wer die 9. Klasse erfolgreich besteht, erhält den Hauptschulabschluss. Mit diesem Abschluss ist es möglich, eine Ausbildung zu machen. Oft wird aber auch ein höherer Abschluss verlangt. Wenn man gute Noten hat, kann man auch weiter zur Schule gehen und einen höheren Schulabschluss machen.

  • Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Gymnasium

Realschulabschluss:

Den Realschulabschluss oder Mittleren Schulabschuss erhält man nach einer erfolgreichen Prüfung am Ende der 10. Klasse. Mit dem Mittleren Schulabschluss ist es möglich, eine Ausbildung zu machen. Wenn man gute Noten hat, kann man außerdem weiter zur Schule gehen und einen höheren Schulabschluss machen.

  • Realschule, Gesamtschule, Gymnasium

 Abitur:

Das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) erhält man nach erfolgreicher Prüfung am Ende der 12. oder 13. Klasse am Gymnasium oder einer Gesamtschule. Das Abitur ist der höchste schulische Abschluss in Deutschland. Mit dem Abitur kann man eine Ausbildung machen oder ein Studium an einer Universität beginnen. Es gibt auch später noch die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen.

  • Gesamtschule, Gymnasium

Fachgebundene Hochschulreife:

Die Fachgebundene Hochschulreife ist der zweithöchste Schulabschluss. Sie ist ähnlich wie das Abitur, aber ohne eine zweite Fremdsprache. Voraussetzung ist ein Mittlerer Schulabschluss. Damit kann z.B. am Fachgymnasium, an einer Berufsoberschule oder Berufsfachschule die Fachgebundene Hochschulreife erreicht werden. Mit dem Abschluss können alle Studiengänge einer Fachhochschule studiert werden. Außerdem können fachgebundene Studiengänge an einer Universität studiert werden. Diese Studiengänge richten sich nach dem Schwerpunt im Schulabschluss. Zum Beispiel Technik, Wirtschaft oder Soziales.

  • Fachgymnasium, Fachoberschule, Berufsoberschule

Fachhochschulreife:

Die Fachhochschulreife ist etwas anders als die fachgebundene Hochschulreife. Für diesen Abschluss sind zwei Sachen wichtig: der schulische Teil und der praktische Teil. Den schulischen Teil (11./12. Klasse) kann man z.B. an einer Berufsfachschule oder Fachoberschule oder auch am Gymnasium absolvieren. Für den praktischen Teil muss ein einjähriges Praktikum, eine Berufsausbildung oder ein freiwilliges Soziales Jahr absolviert werden. Durch diese Kombination erhält man die Fachhochschulreife. Damit kann man an einer Fachhochschule alles studieren. Ganz selten ist auch ein Studium an einer Universität möglich.

  • Abendgymnasium, Berufsoberschule, Fachoberschule, Fachschule

Mein Kind hat keinen Hauptschulabschluss. Kann der Hauptschulabschluss nachgeholt werden?

Ja, der Hauptschulabschluss kann nachgeholt werden. Wichtig ist, dass Ihr Kind 15 Jahre alt ist und die Schule mindestens bis zur 7. oder 8. Klasse besucht hat. Die Prüfung heißt Externen- oder Nichtschülerprüfung. Es gibt Vorbereitungskurse, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Die Vorbereitungskurse dauern ca. 1 oder 1,5 Jahre. Die Kurse kann man auf der Volkshochschule, Förderberufsfachschule, Abendhauptschule oder Fernschule belegen. Man kann sich auch allein auf die Prüfung vorbereiten, ohne einen Kurs zu belegen. 

Ja, Ihr Kind kann die Schule wechseln. Ein Schulwechsel ist ein großer Schritt für Sie und Ihr Kind. Reden Sie mit den Lehrer*innen, den Mitarbeiter*innen in der Schule und der Schulleitung über einen möglichen Schulwechsel. Es gibt viele Gründe für einen Schulwechsel. Der Schulwechsel muss begründet sein. Zum Beispiel wegen einem Umzug. Oder wenn Ihr Kind mit dem Schulstoff unterfordert oder überfordert ist. Auch Mobbing und Probleme mit Lehrer*innen können zu einem Schulwechsel führen. Für den Schulwechsel müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Schulamt stellen. Das Schulamt entscheidet über den Schulwechsel. Wichtig ist zu prüfen, ob die neue Schule noch freie Plätze hat. Für Ihr Kind ist es leichter die Schule zum neuen Schul- oder Halbjahr zu wechseln. So ist es einfacher den Schulstoff zu verstehen und in der neuen Klasse anzukommen.  

Welche Unterlagen werden für einen Schulwechsel benötigt?

  • schriftliche Empfehlung der alten und neuen Schule
  • formloser Antrag beim Schulamt
  • Schulwechsel aus psychischen Gründen: Gutachten des Schulpsychologen
  • Schulwechsel aus körperlichen Gründen: Gutachten der Schulärztin

Warum Ihr Kind die Schule abbrechen möchte, kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel wegen Unterforderung oder Überforderung, Mobbing oder dem Wunsch nach Geld verdienen.  Sprechen Sie mit Ihrem Kind. Warum möchte Ihr Kind die Schule abbrechen?

Wenn Ihr Kind mit dem Lernen und dem Schulstoff überfordert ist, können Sie Nachhilfe oder Förderunterricht suchen. Gemeinsames Lernen mit den Mitschülern und Mitschülerinnen kann auch helfen. Sprechen Sie mit den Lehrer*innen wie Ihr Kind unterstützt werden kann.

Wenn Ihr Kind unterfordert ist und sich in der Schule langweilt, kann ein Schulwechsel auf eine höhere Schulform helfen. Zum Beispiel von der Realschule auf das Gymnasium.

Wenn Ihr Kind in der Schule gemobbt wird, sprechen Sie mit den Lehrer*innen. Holen Sie sich Rat ein. Manchmal kann ein Schulwechsel eine Alternative zum Schulabbruch sein.

Hat Ihr Kind keine Lust mehr auf Schule und möchte arbeiten gehen? Sprechen Sie mit Ihrem Kind über mögliche Alternativen. Mit einem Schulabschluss ist es viel einfacher einen Job zu finden. Ist Geld der Grund für einen Schulabbruch, könnte Ihr Kind auch einen Nebenjob machen.

Was gibt es für Möglichkeiten?  

  • Beratung: Lassen Sie sich und Ihr Kind beraten. Es gibt Beratungsstellen zum Thema Schulabbruch. Manchmal bietet die Schule auch Beratung an. Sie können auch unser Beratungsteam nach Beratungsstellen fragen.  
  • Freiwilligendienst: Nach einem Schulabbruch kann ihr Kind ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) machen. Ihr Kind lernt praktische Erfahrungen und oft dient der Freiwilligendienst zur beruflichen Orientierung.  In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird der Freiwilligendienst als Fachhochschulreife anerkannt.
  • 2. Bildungsweg:  Auch nach einem Schulabbruch hat Ihr Kind die Chance einen Schulabschluss nachzuholen. Diese Möglichkeit nennt man 2. Bildungsweg. Ihr Kind kann außerhalb der Regelschule einen Hauptschulabschluss, Mittleren Schulabschluss oder das Abitur machen. Mehr Informationen finden Sie unter Wohin nach der Schule?

Sie als Eltern haben Rechte und Pflichten in der Schule. Die Elternrechte sind im Schulgesetz beschrieben. Sie haben das Recht informiert zu werden und mitwirken zu können. Auf dem Elternabend/Elternversammlung informiert Sie die Schule über Ihre Rechte. Sie haben auch Pflichten und Aufgaben gegenüber der Schule. Sie haben die Chance den Schulalltag Ihres Kindes besser kennenzulernen und sich aktiv einzubringen.

Was sind meine Rechte als Elternteil in der Schule?

… informiert zu werden über die Unterrichtsinhalte und Bewertungen
… Einsicht in die Schüler*innen-Akte. Die Akte enthält Zeugnisse, Dokumentationen Ihres Kindes.
… informiert zu werden über die Leistungen Ihres Kindes.
… informiert zu werden über schulische Entscheidungen (zum Beispiel Beurteilungen, Versetzungen, Ordnungs- und Fördermaßnahmen).
… den Unterricht zu besuchen.
… sich in der Schule zu engagieren (zum Beispiel als  Klassenelternsprecher*in/Elternvertreter*in).

Was sind meine Pflichten als Elternteil in der Schule?

… Ihr Kind in der Schule anzumelden.
… Beachtung der Schulpflicht.
… dafür zu sorgen, dass Ihr Kind regelmäßig zur Schule geht.
… dafür zu sorgen, dass Ihr Kind an schulischen Veranstaltungen teilnimmt.
… dafür zu sorgen, dass regelmäßig Hausaufgaben gemacht werden.
... dafür zu sorgen, dass Ihr Kind Schulbücher, Hefte, Stifte etc. hat.
… in manchen Bundesländern, sollen die Eltern auch in der Schule aktiv mitwirken.

Was ist ein/e Klassenelternsprecher*in/Elternvertreter*in?

Ein Klassenelternsprecher*in/Elternvertreter*in vertritt die Interessen der Eltern in einer Klasse. Sie sind sehr wichtig, da Sie über Fragen, Informationen und Probleme mit den Eltern und Lehrer*innen sprechen. Sie helfen bei Fragen zu Hausaufgaben, Prüfungsterminen und Klassenfahrten.. Sie unterstützen auch bei schulischen Veranstaltungen, wie zum Beispiel dem Schulfest.

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